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FAQ Chinderhuus

Für welche Altersgruppe ist das Angebot gedacht?
Für Kinder ab 4 Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten.
Wie viele Plätze sind vorhanden, und wie sind sie aufgeteilt?
  • Insgesamt 45 Plätze in altersdurchmischten Gruppen
  • Am Standort Bellpark: 2 Gruppen, je maximal 15 Kinder (total 30)
  • Am Standort Heinrich‑Walther‑Haus: 1 Gruppe mit maximal 15 Kindern
Welche Öffnungszeiten gelten?
  • Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:30 Uhr
  • An gesetzlichen Feiertagen, in der 3. & 4. Sommerferienwoche der Volksschule Kriens sowie zwischen dem 24. Dezember und 2. Januar bleibt das Chinderhuus geschlossen
  • Vor gesetzlichen Feiertagen schliessen beide Standorte bereits um 17:30 Uhr
Wie finanziert sich das Chinderhuus?
  • Durch Elternbeiträge, Spenden und Erträge ehrenamtlicher Tätigkeiten des GFV Kriens.
  • Für Kinder bis 18 Monate gilt ein separater Babytarif.
  • Das Chinderhuus ist als Leistungsträger für Betreuungsgutscheine der Stadt Kriens, Luzern und weiterer Gemeinden anerkannt.
Wie melde ich mein Kind an?

Die Anmeldung erfolgt schriftlich über ein Anmeldeformular an die pädagogische Leitung.
Nach der Anmeldung erfolgt eine Standortbesichtigung.

Gibt es Mindestbetreuungszeiten?
Ja, entweder ein ganzer Tag oder drei halbe Tage.
Wie sind die Räumlichkeiten gestaltet?

Es gibt Gruppenräume sowie Spezialräume:

  • Bellpark: Bewegungsraum („Zappelkiste“), Kreativatelier („Farbtopf“), Werkraum, Bibliothek
  • Heinrich‑Walther‑Haus: Bewegungsraum („Purzelhöhle“), Kreativatelier („Kreativbox“), Bibliothek

Die Spielplätze sind umzäunt, und beide Standorte können die Aussenbereiche gegenseitig nutzen.

Wie wird Hygiene und Sicherheit gewährleistet?
  • Gesetzliche Hygienevorgaben werden eingehalten, und es erfolgen Kontrollen durch das Lebensmittelinspektorat.
  • Es besteht ein Notfallkonzept (Unfälle, Brände) und regelmässige Schulungen für Mitarbeitende.
  • Für bauliche Sicherheit sind alle Einrichtungen kindersicher ausgelegt.
Wie sieht die Verpflegung aus?
  • Die Verpflegung ist ausgewogen und kindgerecht.
  • Folgende Mahlzeiten werden angeboten: Frühstück, Znüni, Mittagessen und Zvieri.
  • Babynahrung (Schoppen, Brei) wird zur Verfügung gestellt und ist im Tarif inbegriffen.
Können Absenzen vom Tarif abgezogen werden?

Nein. Absenzen, Ferien oder einzelne freie Tage werden nicht vom Betreuungstarif abgezogen. Bei speziellen Anliegen kann ein schriftliches Gesuch an die Leitung gestellt werden.

Was gilt im Krankheits- oder Unfallfall?
  • Kranke Kinder dürfen nicht betreut werden.
  • Abmeldung muss am Morgen telefonisch erfolgen.
  • Bei Krankheit oder Unfall während des Betreuungszeitraums werden die Eltern sofort informiert und müssen das Kind abholen.
  • In Notfällen dürfen Fachpersonen das Kind zum Arzt oder Spital bringen.
  • Bestehende Allergien, spezielle Erkrankungen oder notwendige Medikamente müssen spätestens bei der Eingewöhnung gemeldet werden.
Wie steht es um Versicherung und Haftung?
  • Die Eltern müssen für ihr Kind eine Kranken- und Unfallversicherung sowie eine Privathaftpflichtversicherung haben.
  • Das Chinderhuus besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung, gültig für beide Standorte.
  • Für verlorene oder beschädigte private Gegenstände gibt es keine Haftung durch das Chinderhuus.
Wie erfolgt die Rechnungsstellung?
  • Die Kosten werden als Monats­pauschale berechnet (Wochentarif × 4), basierend auf den vereinbarten Betreuungszeiten.
  • 48 Betreuungswochen werden jährlich in Rechnung gestellt.
  • Zahlungen erfolgen monatlich im Voraus.
  • Bei Rückständen von zwei Monaten kann eine direkte Auszahlung der Betreuungsgutscheine an das Chinderhuus beantragt werden.
Wie und wann kann man kündigen?
  • Der Betreuungsvertrag ist unbefristet.
  • Kündigungsfrist: 3 Monate.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  • Wenn das Kind vor Ablauf der Kündigungsfrist austritt, wird der Platz trotzdem verrechnet.